AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktenfuchs
Stand: 01.12.2023
- 1 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
(1) Der Anbieter (arlogis GmbH) betreibt das Web-Portal www.aktenfuchs.de und bietet den Nutzern verschiedene Dienste im Zusammenhang mit der Archivierung von Aktenbeständen/Ordnerbeständen an, die in Kartons verpackt sind. Die angebotenen Dienste umfassen insbesondere den Versand und die Rücksendung der Akten, die Einlagerung sowie optional die Vernichtung von Geschäftsakten/-ordnern, die vom Nutzer online im Portal beauftragt und verwaltet werden. Das Web-Portal www.aktenfuchs.de stellt den Nutzern ein Online-Portal für die bessere Organisation seiner Akten kostenlos zur Verfügung. Hier kann der Nutzer bspw. die Rücksendung oder Vernichtung seiner Ordner/Akten beantragen und er hat eine Übersicht über die eingelagerten Ordner (Titel der Ordner). Die Nutzer bekommen nach Beauftragung alle notwendigen Unterlagen wie z.B. die Versand-Label für den Aktenversand/Ordnerverstand postalisch oder per E-Mail zugeschickt. Die Koordination des Versands erfolgt durch den Nutzer selbstständig. Im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer trägt der Nutzer stets das Transportrisiko. Alle etwaig dem Anbieter zustehenden Ansprüche gegen den Versanddienstleister wegen Beschädigung oder Verlust der Akten/Ordner des Nutzers tritt der Anbieter an den Nutzer ab. Im Übrigen gelten die entsprechenden Versandbestimmungen des Versanddienstleisters.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Transport, die Lagerung und die Vernichtung von Aktenbeständen mit demselben Nutzer, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf diese AGB hinweisen muss.
(3) Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter die Leistung vorbehaltlos erbringt, obwohl er Kenntnis von entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Nutzers hat. Soweit die nachstehenden Bestimmungen für Transport und Lagerung keine Regelungen enthalten, kommen die allgemeinen Bestimmungen sowie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ergänzend zur Anwendung.
- 2 Vertragsschluss
(1) Die Beauftragung durch den Nutzer erfolgt über die Website www.aktenfuchs.de des Anbieters. Die Abrechnung für das 1. Vertragsjahr erfolgt direkt über die Website www.aktenfuchs.de. Ab dem 2. Vertragsjahr bekommt der Nutzer eine Rechnung zur Überweisung per E-Mail über die jährliche Einlagerung der Akten/Ordner.
(2) Der Nutzer erhält nach Kauf/Bestellung eine automatische Bestätigung zugeschickt. Die Bestätigung setzt sich aus mehreren E-Mails zusammen. (Kaufbestätigung, Informationsschreiben und Zugang zur Plattform für die Akten/Ordner Archivierung)
- 3 Rücktritt und Rücksendung
(1) Zahlt der Nutzer innerhalb von 3 Monaten die jährliche Gebühr nicht, so ist der Anbieter berechtigt, die Akten/Ordner an den Nutzer auf dessen Kosten (Arbeitsleistung und Versand) zurückschicken.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Nutzers, z.B. Einlagerung von anderen Gegenständen als Ordner/Akten, bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Nutzers über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt wird, ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Aktenbestände des Nutzers auf Kosten und Gefahr des Nutzers an die zuletzt genannte Anschrift des Nutzers zurückzusenden.
- 4 Preise
(1) Die Preise sind verbindlich und verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird separat zum gültigen Satz ausgewiesen. Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise.
(2) Die Preise setzen sich wie folgt zusammen:
- Abholungsgebühr und Lagersetup-Gebühr-
- Jahres-Einlagerungsgebühr (das erste Jahr wird von Datum des Kaufs bis Jahresende berechnet; ab dem 2. Jahr gelten dann die entsprechenden Jahrespreise).
Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste.
- 5 Unterbeauftragung
(1) Der Anbieter ist zur Unterbeauftragung von Dritten berechtigt. Sofern der Anbieter zur Erfüllung von Leistungspflichten Unteraufträge erteilt, wird er mit diesen für seine Leistungen die üblichen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des Interesses des Nutzers sowie der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbaren.
(2) Im Falle eines Schadens tritt der Anbieter auf Verlangen des Nutzers etwaige Ansprüche gegen den Schädiger an den Nutzer ab.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Unterbeauftragte während der Ausführung der Tätigkeit zu überwachen oder überwachen zu lassen.
- 6 Pflichten des Nutzers (Spezifikation und Anzeige von Unternehmensänderungen)
(1) Mit der Beauftragung ist der Nutzer verpflichtet, die einzulagernden Aktenbestände im Online-Portal gemäß den jeweiligen Vorgaben so zu spezifizieren, dass eine ordnungsgemäße Stapelung, Lagerung und Bearbeitung ermöglicht wird. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Angaben in der Spezifikation zu überprüfen oder zu ergänzen. Etwaige Kosten, die aus einer fehlerhaften Spezifikation resultieren, trägt der Nutzer.
(2) Der Nutzer hat dem Anbieter unverzüglich und unaufgefordert jegliche Änderungen der Firmierung oder der Anschrift mitzuteilen.
7 Verpackung und Versand
(1) Der Versand und die Abholung der verpackten Aktenbestände erfolgen durch einen Paket- bzw. Kurierdienst, der von dem Anbieter beauftragt wird. Der Nutzer ist verpflichtet, die Aktenbestände gemäß seiner Spezifikation zum vereinbarten Termin in einem transportfähigen Zustand gemäß den Verpackungshinweisen des Anbieters bereitzustellen. Der Nutzer koordiniert die Übergabe an den Paketdienstleister eigenständig.
(2) Der Anbieter nimmt ausschließlich verschlossene Archivierungskartons entgegen. Die Zuordnung der übersandten Akten zum Nutzer erfolgt ausschließlich über einen Barcode, den der Anbieter dem Nutzer übermittelt und der vom Nutzer auf jeder Akte anzubringen ist und mittels EDV erfasst wird.
- 8 Einlieferung und Einlagerung
(1) Die Einlagerung der Aktenbestände erfolgt nach Wahl des Anbieters in eigenen oder fremden Lagern unter Berücksichtigung des Interesses des Nutzers sowie der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist der Nutzer nicht berechtigt, dem Anbieter andere Güter als geschäftliche Aktenbestände zur Einlagerung zu übergeben. Falls dennoch andere Güter an den Anbieter übersendet werden, ist der Anbieter berechtigt, diese umgehend an den Nutzer zurückzusenden. Jegliche Kosten, die im Rahmen einer solchen Rücksendung entstehen, sind vom Nutzer tragen.
- 9 Lagerung, Eingangskontrolle
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Aktenbestände innerhalb seines Gesamtlagers (Eigen- und/oder Fremdlager) umzulagern.
(2) Der Anbieter sorgt für die übliche Bewachung und Kontrolle der Aktenbestände. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung zusätzlicher besonderer Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen, sofern kein Fall gemäß Absatz 3 vorliegt.
(3) Falls im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und anderer Datenschutzbestimmungen durch den Anbieter erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wird der Anbieter alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.
(4) Der Anbieter öffnet zu Beginn der Einlagerung jeden Archivierungskarton und kontrolliert ausschließlich richtige Befestigung der entsprechenden Barcodes am Karton und Ordner inkl. Zuordnung der Barcodes zueinander.
- 10 Auslagerung und Auslieferung, Aktenvernichtung
(1) Die Auslagerung und Auslieferung der Aktenbestände erfolgt nach entsprechender Beauftragung durch den Nutzer über das Online-Portal.
(2) Falls der Nutzer die Aktenvernichtung beauftragt, ist er verpflichtet, die Spezifikation anzugeben. Wenn keine Spezifikation vorliegt, erfolgt die Aktenvernichtung gemäß Schutzklasse 2 nach DIN 66399 (hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten).
- 11 Eigentumsaufgabe (Dereliktion)
Der Nutzer, sein Rechtsnachfolger oder von ihm legitimierte Personen sind nicht befugt, das Eigentum der Aktenbestände, die sich in der Verfügungsgewalt des Anbieters befinden, einseitig aufzugeben.
- 12 Haftungsausschlüsse
(1) Ansprüche gegen den Anbieter wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigung der Aktenbestände sind ausgeschlossen, wenn
- der Schaden aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen, politischen Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstigen bürgerlichen Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffen von hoher Hand oder behördlichen Anordnungen entstanden ist und der Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte. Wird ein Schaden aus einer der genannten Gefahren vermutet, wird bis zum Nachweis des Gegenteils angenommen, dass der Schaden daraus entstanden ist.
- der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Nutzers (Person, Weisungen des Nutzers oder von ihm beauftragter Dritter) und/oder des eingelagerten Gutes hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes, mangelhafte oder fehlende Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis o.ä. verursacht wurde.
- es sich um einen Schaden an einem versicherten Gut handelt.
- der Nutzer gegen ihm obliegende Pflichten verstoßen hat und dadurch der entstandene Schaden verursacht wurde.
- es sich um eine leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten des Anbieters handelt.
(2) Der Anbieter haftet ausschließlich für die Inhalte seines Online-Portals. Für Inhalte externer Webseiten, die über Links erreichbar sind, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für diese fremden Inhalte. Sollte der Anbieter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhalten, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
- 13 Haftungsbeschränkungen und Versicherungsschutz
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden, jedoch maximal bis zur Höhe der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, derzeit:
- 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden,
- 2.000.000,00 € für Vermögensschäden.
Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten des Anbieters.
(2) Falls der Nutzer einen höheren oder abweichenden Versicherungsschutz wünscht, muss er einen separaten Auftrag zur Beschaffung einer Versicherung schriftlich erteilen. Der Auftrag sollte alle erforderlichen Informationen enthalten, die für einen ordnungsgemäßen Abschluss der Versicherung notwendig sind. Der Anbieter muss den Auftrag unverzüglich annehmen oder ablehnen. Sollte der Abschluss der Versicherung aus Gründen, die nicht dem Anbieter zuzurechnen sind, nicht oder nicht ausreichend erfolgen, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Nachteile. Der Nutzer wird unverzüglich über das Nichtzustandekommen der Versicherung informiert.
(3) Im Falle eines Versicherungsfalls ist der Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Versicherung begrenzt. Darüber hinaus bestehen evtl. weitergehende Ansprüche gegen den Anbieter gemäß allgemeiner gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen. Der Nutzer kann verlangen, dass der Anbieter ihm die Rechte aus dem Versicherungsvertrag überträgt, der im Rahmen seines Auftrags abgeschlossen wurde.
(4) Wenn der Nutzer Einwendungen nicht unverzüglich erhebt und ein Schaden auf die Art der Unterbringung und/oder Sicherung der Aktenbestände zurückzuführen ist, ist die Haftung der Betreiberin gemäß § 254 BGB beschränkt oder ausgeschlossen.
- 14 Wegfall der Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt und ohne Begrenzung für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechtspositionen des Nutzers. Wesentliche vertragliche Rechtspositionen sind solche, die der Anbieter dem Nutzer gemäß Vertragsinhalt und -zweck gewähren muss. Darüber hinaus haftet der Anbieter für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
- 15 Haftung von Mitarbeitern
Die Haftung der Mitarbeiter des Anbieters gegenüber dem Nutzer oder Dritten ist entsprechend den oben genannten Haftungsbestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt.
- 16 Ersatzleistung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Beschädigungen der Aktenbestände unter Ausschluss der Haftung für Wertminderung entweder selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(2) Im Falle von Schäden an einem eigenständig wertvollen Teil eines Sachguts oder bei Schäden an zusammengehörenden Sachen wird eine eventuelle Wertminderung des Rests des Sachguts oder der übrigen Sachteile nicht berücksichtigt.
(3) Soweit Entschädigungen geleistet wurden, gehen etwaige Ansprüche des Nutzers in Bezug auf das eingelagerte Gut auf den Anbieter über. Falls ein Anspruch gegenüber einem Dritten oder ein Sicherungsrecht aufgegeben wurde, ist der Anbieter insoweit von ihrer Ersatzpflicht befreit, als sie aus dem Anspruch oder dem Recht selbst Ersatz hätte erlangen können.
- 17 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Anbieter hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den Aktenbeständen, solange sie sich in seiner Verfügungsgewalt befinden und sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen der Ausübung dieses Rechts entgegenstehen. Der Anbieter kann außerdem die Auslieferung von Teilen der Aktenbestände verweigern, solange seine Ansprüche nicht vollständig befriedigt sind.
(2) Wenn der Nutzer seinen Herausgabeanspruch an den Aktenbeständen auf einen Dritten überträgt, muss der Abtretungsempfänger das bestehende Pfand- und Zurückbehaltungsrecht aus dem vorherigen Lagervertrag dulden, sofern der Anbieter darauf nicht verzichtet. § 404 BGB bleibt unberührt.
(3) Der Nutzer, der den Herausgabeanspruch abtritt, bleibt bis zur Entlassung durch den Anbieter für die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter haftbar.
- 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden.
(2) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die sofortige Abholung der Aktenbestände des Nutzers verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den er nicht zu vertreten hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Nutzer mit der Vergütungszahlung für zwei Monate im Rückstand ist, oder
- die Erfüllung des Vertrages durch Ereignisse gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 verhindert oder beeinflusst wird.
- 19 Verjährung
(1) Alle Ansprüche gegen den Anbieter, unabhängig vom Rechtsgrund, verjähren innerhalb eines Jahres. Bei Vorsatz oder einem nach § 15 gleichstehenden Verschulden beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Die Bestimmungen des § 475a HGB finden keine Anwendung.
(2) Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte Kenntnis von dem Anspruch erlangt oder an dem die Ablieferung stattgefunden hat. Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung ist derjenige, der am frühesten eingetreten ist.
- 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Gericht am Geschäftssitz des Anbieters für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
(3) Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind Nutzer und Betreiberin verpflichtet, die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.